ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“

Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Antragstellung im ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ nicht mehr möglich. Aktuelle Informationen zum ESF Plus Programm finden Sie hier.

Über das Programm

Im Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ (Laufzeit: 2022-2023) wurden Angebote der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung gefördert, die subsidiär zum Regelsystem der Kinderbetreuung Menschen mit jüngeren Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind und keinen Betreuungsplatz im Regelsystem nutzen können, eine Kinderbeaufsichtigung ermöglichen. Die geförderten Beaufsichtigungsangebote haben sich als sinnvolle ergänzende Maßnahmen erwiesen, um Eltern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu erleichtern, Kindern und Eltern erste Erfahrungen mit institutioneller Kindertagesbetreuung zu vermitteln sowie potentielle Fachkräfte für das Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege zu gewinnen. Die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung hat sich als sinnvolles Brückenangebot für den Übergang der Kinder in das Regelsystem erwiesen. Dabei wurden die Qualität der Angebote durch die Umsetzung in Anlehnung an die Kriterien der Kindertagespflege gesteigert und zusätzliche potentielle Fachkräfte für den Bereich der frühkindlichen Bildung gewonnen.

ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“

Das neue ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ knüpft an diese Erfahrungen an. Es wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Bundes (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat) gefördert und hat eine Laufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026.

Ziel des ESF Plus-Programms ist die Erprobung einer niedrigschwelligen, tätigkeitsbegleitenden Fortbildung für Kinderbeaufsichtigungspersonen. Des Weiteren sollen der Einsatz und die Qualifizierung von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kinderbeaufsichtigungspersonen gefördert werden. Weiterhin wird die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach DJI (oder vergleichbar) oder Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB), soweit noch nicht geschehen, gefördert, um diesen Personen eine Perspektive für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege aufzuzeigen und somit neue potentielle Fachkräfte zu gewinnen.

Die zielgruppenspezifische Fortbildung erfolgt nach Vorhabenstart tätigkeitsbegleitend, um die Theorie unmittelbar in die Praxis transferieren zu können. Sie hat einen Umfang von maximal 80 Unterrichtseinheiten und wird den Teilnehmenden kostenfrei online zur Verfügung gestellt.

  • Das Einstiegsmodul (Modul 1 mit 40 Unterrichtseinheiten) dient als allgemeiner Einstieg in die Tätigkeit und vermittelt pädagogische Grundlagen im Umgang mit den Kindern. Hierzu gehören unter anderem Themen wie z. B. Jugendhilfesystem, Kinderschutz, Kommunikationstechniken und rechtliche Aspekte und ist verpflichtend für Personen, die keine abgeschlossene Qualifizierung in der Kindertagespflege bzw. keinen Abschluss als pädagogische Fachkraft nachweisen können. Dieser Teil der Fortbildung muss innerhalb von drei Monaten ab Vorhabenstart absolviert werden.
  • Das Fokusmodul (Modul 2 mit 40 Unterrichtseinheiten) richtet den Fokus auf die Herausforderungen im Umgang mit Kindern mit Flucht- und Migrationserfahrungen. Hier werden Themen wie Inklusion, Integration und Interkulturalität oder auch der Umgang mit Traumata und Fluchterfahrung aufgegriffen. Das zweite Modul ist verpflichtend für alle Beaufsichtigungspersonen und muss innerhalb von sechs Monaten nach Vorhabenstart begonnen werden.

Innerhalb eines Jahres ab Förderbeginn muss die Kinderbeaufsichtigungsperson, wenn noch nicht vorhanden, eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson mit mindestens 160 Unterrichtseinheiten nach DJI (oder vergleichbar) oder QHB beginnen, die grundsätzlich den Erwerb einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ermöglicht.

Übersicht zum ESF Plus-Programmaufbau

Für eine Förderung im Rahmen des ESF Plus-Programms reicht der Kursträger mit Antragstellung eine Bedarfsanalyse ein, die über die Nachfrage zum Umfang der Angebote zur Kinderbeaufsichtigung Auskunft gibt. Darüber hinaus ist eine Bestätigung des Jugendamtes über die Eignung der Beaufsichtigungsperson sowie über die Geeignetheit der kindgerechten Räumlichkeiten grundsätzlich in Nähe des Kursortes notwendig.

Teilnahme am ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“

Um am ESF Plus-Programm teilzunehmen, können Kursträger, die zur Durchführung von Integrationskursen berechtigt sind, einen Antrag stellen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal Z-EU-S. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier.

Die Servicestelle „Integrationskurs mit Kind Plus“ berät zu allen Fragen rund um das ESF Plus Programm:

E-Mail: service@integrations-kibe.de

Telefon:

fachlich-inhaltliche Beratung: 030-390 634 730

finanz-technische Beratung:   030-544 533 712

Telefonische Beratungssprechzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr

Die administrative Betreuung des Föderportals Z-EU-S erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS).

Service-Hotline: +49 (0)355 355 486 999

E-Mail:  ZEUS@kbs.de

Fax: 0234 97838 80145

Servicezeiten: 

Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Freitags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Hinweis:

Bei allen Anfragen geben Sie bitte folgende Punkte an:

  • die Z-EU-S ID (Z4/D1a) Ihrer Organisation
  • das ESF Plus-Programm
  • Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer usw.)
  • die Thematik (Worum geht es?)
  • ggf. Screenshots (Bildschirmfotos)

Des Weiteren finden Sie anbei eine Online-Hilfe. Dieses Dokument dient als Skript. Wenn Sie unter folgendem Link das Fragezeichen oben rechts anklicken, finden Sie auch die Vorlage mit den entsprechenden Verlinkungen. Weitere Informationen zum Förderantrag finden sie hier.