Wegweiser: Kindertagesbetreuung in Deutschland
Der Wegweiser bietet erste Informationen zur Kindertagesbetreuung in Deutschland. Er richtet sich an geflüchtete Familien sowie Privatpersonen, Einrichtungen und Organisationen, die Geflüchtete zum Thema Kindertagesbetreuung beraten. Er steht auf Ukrainisch und Deutsch zur Verfügung:
1. Einen Betreuungsplatz finden
Möglichkeit 1: Jugendamt anfragen
Wenden Sie sich einfach an das zuständige Jugendamt. Dies ist das Jugendamt der Gemeinde, in der Sie sich im Moment aufhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie auch bei allgemeinen Fragen zur Kindertagesbetreuung in Deutschland beraten.
Möglichkeit 2: Kita direkt kontaktieren
Sie können nach einer passenden Kita im Ort suchen. In großen Städten und manchen Bundesländern gibt es sogenannte „Kita-Finder“ im Internet. Wenn Sie eine Kita gefunden haben, können Sie direkt dort nach einem Betreuungsplatz fragen. Die Kita wird Ihnen dann mitteilen, ob sie Ihr Kind aufnehmen kann und welche Dokumente und Informationen sie benötigt.
2. Anmeldung
Bietet Ihnen eine Kita einen freien Platz an, startet das Anmeldeverfahren. Dazu führen Sie mit der Kita ein Aufnahmegespräch. Wenn Sie sich danach für die Kita entscheiden, schließen Sie mit der Kita einen Vertrag.
3. Die ersten Wochen in der Kita
In den ersten Tagen besuchen Sie meist zusammen mit Ihrem Kind die Kita. Dies nennt sich „Eingewöhnung“. So kann sich Ihr Kind Schritt für Schritt an die neue Umgebung gewöhnen und auch Sie lernen die Kita kennen. Die Zeit, die Sie gemeinsam dort sind, wird schrittweise verkürzt, bis sich ihr Kind allein in der Gruppe wohlfühlt.
4. Kita-Alltag
Der Kita-Alltag unterscheidet sich je nach Einrichtung. Nach dem Ankommen findet häufig ein Morgenkreis statt. Die Kinder können spielen, oft gibt es dafür auch einen Außenbereich oder Garten. Außerdem finden verschiedene Bildungsangebote statt, wie zum Beispiel Sport oder Musik.
Wichtige Informationen zur Kindertagesbetreuung in Deutschland
Wenn Ihr Kind an einer Krankheit oder Allergie leidet, geben Sie das bitte beim Aufnahmegespräch an. Dann kann dies im Kitaalltag berücksichtigt werden.
Damit ein Kind in Deutschland in einer Einrichtung (Krippe, Kita, Kindertagespflege, Hort) betreut werden darf, muss es gegen Masern geimpft sein. Sie können Ihr Kind kostenlos impfen lassen. Dies erfolgt meist durch die Ärztinnen und Ärzte des örtlichen Gesundheitsamts, aber auch in Kinderarztpraxen sind Masernschutzimpfungen möglich.
Die Kita hilft Ihrem Kind dabei, sich in der neuen Situation schnell zurechtzufinden, das Erlebte zu verarbeiten und die deutsche Sprache zu lernen. In der Kita kann es mit anderen Kindern spielen und neue Freundinnen und Freunde finden. Es wird in seiner Entwicklung gefördert und lernt, spielerisch die Welt zu entdecken.
Die Betreuung in einer Kita hilft den Eltern, Beruf und Familie zu vereinbaren oder auch einen Integrations- oder Sprachkurs zu besuchen. In der Kita lernen Eltern außerdem andere Mütter und Väter kennen und können sich mit pädagogischen Fachkräften zu Bildungs- und Erziehungsfragen austauschen.
Krippe: In einer Krippe werden Kinder unter 3 Jahren betreut. Krippen sind häufig im Gebäude einer Kita. So können auch Geschwisterkinder am gleichen Ort betreut werden.
Kindertageseinrichtungen/Kindergarten (kurz: Kita): In einer Kita werden Kinder zwischen 3 und 6 Jahren betreut und gefördert. Es gibt auch altersgemischte Gruppen, in denen Kinder von 0 bis 6 Jahren gemeinsam betreut werden. Kitas haben einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Das bedeutet, dass die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes umfassend und individuell gefördert wird. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten dabei auch eng mit den Familien zusammen.
Kindertagespflege: Vor allem Kinder unter drei Jahren werden in der Kindertagespflege in kleinen Gruppen von qualifizierten Personen, sogenannten Tagesmüttern oder Tagesvätern, betreut. Das ermöglicht eine individuelle Förderung. Häufig findet die Betreuung in der Wohnung der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt.
Hort: In einem Hort werden Schulkinder zwischen 6 und 14 Jahren vor und/oder nach dem Schulunterricht betreut. Häufig ist Hortbetreuung auch in den Schulferien möglich.
Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Das gilt auch für geflüchtete Kinder!
Die Kosten für einen Kita-Platz können sich zwischen Bundesländern und Kommunen unterscheiden. In einigen Orten fallen zum Beispiel Gebühren an, während die Betreuung in anderen kostenfrei ist.
Darüber hinaus können Kosten für die Verpflegung oder Ausflüge anfallen.
Für Geflüchtete übernimmt das Jugendamt die Betreuungskosten, wenn sie dafür einen Antrag stellen. Auch für Ausflüge oder das Mittagessen in der Kita kann es zusätzliche finanzielle Unterstützung geben. Das Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
In den Kitas gibt es am Morgen ein gemeinsames Frühstück. Wenn Ihr Kind über die Mittagszeit in der Kita ist, wird dort auch zusammen Mittag gegessen. Fragen Sie die pädagogischen Fachkräfte, ob Ihr Kind in der Kita komplett versorgt wird oder ob Sie ihm etwas zu Essen mitgeben sollen.
Die Öffnungszeiten hängen von der Kita und ihrem Betreuungsangebot ab. Manche Kitas öffnen den ganzen Tag, andere nur am Vormittag. Alle Kitas haben ganzjährig geöffnet und sind meist nur an Feiertagen oder in einzelnen Wochen während der Ferien geschlossen.
Vor der Aufnahme in die Kita oder Kindertagespflege muss ärztlich bescheinigt werden, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Da ganz junge Kinder besonders durch Masern gefährdet sind und noch nicht selbst geimpft werden können, gibt es in Deutschland das Masernschutzgesetz. Demnach müssen alle Menschen in Kita und Kindertagespflege entweder die Erkrankung sicher durchgemacht haben oder einen entsprechenden Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für neu aufzunehmende Kinder im Alter von über einem Jahr. Jüngere Kinder, die noch nicht vollständig gegen Masern geimpft sind, können aufgenommen werden. Sie müssen aber frühestmöglich die Impfung erhalten und nachweisen.
Die Eltern werden in den Kita-Alltag einbezogen. In kurzen Gesprächen mit den Fachkräften können Sie zum Beispiel erfahren, was Ihr Kind in der Kita erlebt hat. Es gibt außerdem Elterngespräche, bei denen sich Fachkräfte und Eltern zur Entwicklung des Kindes austauschen. Es finden auch Elternabende statt. Bei Festen, Ausflügen und Projekten werden Eltern gerne um Unterstützung gebeten.
Es gibt weitere Betreuungsmöglichkeiten. Wenn Sie einen Integrationskurs besuchen, gibt es zum Beispiel manchmal die Möglichkeit, ihr Kind währenddessen beaufsichtigen zu lassen. Dieses Angebot wird mit dem ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung" gefördert. Auch in Mehrgenerationenhäusern oder Familienzentren können Kinder manchmal für kurze Zeit betreut werden.