Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Ausbau der Kindertagesbetreuung
Um eine gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen, unterstützt der Bund die Länder beim Ausbau und der Weiterentwicklung von Angeboten der Kindertagesbetreuung.
Das vom Bund kreditfinanzierte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) stellt den Ländern auf Grundlage des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) insgesamt 100 Mrd. Euro zur Verfügung (Länderanteil SVIK gem. Art. 143h Abs. 2 GG). Die Bundesregierung hat den Ländern zudem insgesamt 4 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 für Investitionen in die Kindertagesbetreuung sowie Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur aus dem SVIK zugesagt. Ziel ist es, die vereinbarten 4 Mrd. Euro ziel- und passgenau entsprechend der Bedarfe der Länder einzusetzen. Die Umsetzung erfolgt erneut als Investitionsprogramm im Wege von Finanzhilfen nach Art. 104b GG auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (bzw. für die Investitionen in die Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Art. 91b GG).
Seit dem Jahr 2008 hat die Bundesregierung fünf Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung" mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro aufgelegt, aus denen mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden konnten.
Die Anstrengungen von Bund und Ländern beim Ausbau der Kindertagesbetreuung haben bereits Wirkung gezeigt: Seit dem Jahr 2008 hat sich die Betreuungsquote der unter Dreijährigen im Bundesdurchschnitt von 17,6 Prozent (2008) auf 36,4 (2023) mehr als verdoppelt. Den Abschlussbericht zum 5. Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung finden Sie hier:PDF (687 KB, nicht barrierefrei).
Eine entscheidende Weichenstellung hin zu einem bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Angebot der Kindertagesbetreuung war das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Informationen dazu finden Sie weiterhin in unserem Archiv Gesetze und Programme.