Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater?

Tagesmütter und Tagesväter begleiten Kinder in ihrer Entwicklung, fördern sie individuell und unterstützen sie dabei, die Welt zu erkunden. Qualitativ hochwertige pädagogische Angebote sind sehr gefragt, denn gerade für die Jüngsten wünschen sich viele Eltern kleine Gruppen mit einer festen Bezugsperson und familienähnlicher Atmosphäre.

Wenn Sie Einfühlungsvermögen mitbringen, zuverlässig und belastbar sind, haben Sie gute Voraussetzungen um Kinder als Tagesmutter oder Tagesvater zu betreuen und zu fördern. Sie können Kinder im eigenen Haushalt betreuen, wenn die Räume geeignet sind und ein kindgerechtes Umfeld bieten. Alternativ können Kinder auch im Haushalt der Eltern oder in anderen, angemieteten Räumen betreut werden.

Pflegeerlaubnis

Als Tagesmutter oder Tagesvater brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der Wohnung der Eltern betreuen möchten, zum Beispiel im eigenen Haushalt oder in anderen Räumlichkeiten (§ 43 SGB VIII). Die Pflegeerlaubnis müssen Sie beim örtlichen Jugendamt  beantragen. Mit dieser können Sie bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen, je nach landesrechtlichen Regelungen und individuellen Voraussetzungen. 

Grundlage für die Pflegeerlaubnis ist die Eignungsfeststellung durch das Jugendamt. Dazu werden u. a. Hausbesuche gemacht und Einzelgespräche geführt. Außerdem müssen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen Kurs zur Ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern absolvieren. Die Pflegeerlaubnis gilt für fünf Jahre.

Qualifizierung

Darüber hinaus müssen Sie – wenn Sie nicht über eine entsprechende pädagogische Ausbildung verfügen – in den meisten Jugendamtsbezirken an einem Grundqualifizierungskurs zur Kindertagespflege mit einem Umfang von mindestens 160 Stunden teilnehmen. Solche Kurse bieten Jugendämter, Tagespflegevereine, Familienbildungsstätten, Volkshochschulen und andere Erwachsenenbildungseinrichtungen an. Inhalte der Qualifizierungskurse sind z. B.:

  • Berufsbild Tagesmutter/Tagesvater
  • Eingewöhnungsphase
  • Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
  • Bildungsauftrag
  • Pädagogische Angebote im häuslichen Umfeld
  • Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
  • Vernetzung und Kooperation

Als Grundlage für die Qualifizierung dient das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) „Qualifizierung in der Kindertagespflege“ im Umfang von 160 Unterrichtsstunden. Seit 2015 ist auch eine Qualifizierung nach dem Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) des DJI mit 300 Unterrichtseinheiten möglich. Neben der Grundqualifizierung sind regelmäßige tätigkeitsbegleitende Fort- und Weiterbildungen wichtig, um über neueste Erkenntnisse aus der Frühpädagogik, Angebote zur frühkindlichen Bildung, pädagogische Ansätze und viele weitere Themen informiert zu bleiben.

Recht und Finanzen

Informieren Sie sich über die rechtlichen und finanziellen Konditionen bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Tagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig, können jedoch auch fest angestellt sein. Die Höhe und Zusammensetzung der Vergütung variieren je nach Bundesland und Jugendamtsbezirk.

Für Tagesmütter und Tagesväter gelten bezüglich ihrer Einkünfte und Versicherungen bestimmte Regelungen. Bevor Sie eine Tätigkeit in der Kindertagespflege aufnehmen, müssen verschiedene Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung geklärt werden. Nähere Auskünfte erteilen die Versicherungsunternehmen und das örtliche Jugendamt. Weitere Informationen finden Sie im Online-Handbuch zur Kindertagespflege.