Berufsabschlüsse - Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen

Wichtige Voraussetzung für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung ist eine fundierte Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte. Die Förderung der Jüngsten ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, für die pädagogisch Tätige im Kita-Alltag zahlreiche Kompetenzen benötigen: In der Interaktion mit den Kindern, bei der Gestaltung frühkindlicher Bildungsprozesse, der Umsetzung der Bildungs- und Erziehungspläne der Länder, in der Zusammenarbeit mit Eltern und in vielen anderen Tätigkeitsbereichen. Verschiedene Berufsabschlüsse können Personen zur Arbeit in der Kindertagesbetreuung qualifizieren. Die Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausbildungen sowie die Kriterien zur Anerkennung als Fachkraft variieren zwischen den Bundesländern.

Wege in den Beruf

Die Wege in den spannenden und abwechslungsreichen Beruf als Fachkraft in der Kindertageseinrichtung sind vielfältig. Die Beratungsstelle „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Wege in den Beruf“ wird durch das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ vom Bundesfamilienministerium gefördert. Sie stellt für jedes Bundesland umfassende Informationen zu den unterschiedlichen Ausbildungen und zum Einsatz bestimmter Berufsgruppen in der Kindertagesbetreuung bereit. Die Beratungsstelle berät Ausbildungsinteressierte telefonisch und per E-Mail bei allen - auch finanziellen - Fragen auf dem Weg in das Berufsfeld der frühen Bildung. Ein Interview mit einem Mitarbeiter der Beratungsstelle gibt einen Einblick in das Angebot.

Berufsabschlüsse für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen

Die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher umfasst verschiedene Arbeitsgebiete. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet die Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Dort arbeiten Erzieherinnen und Erzieher teilweise mit sehr kleinen Kindern im Alter von wenigen Wochen bis hin zu Kindern kurz vor dem Schuleintritt. Sie unterstützen und beraten Familien in unterschiedlichen sozialen Lebenslagen. Erzieherinnen und Erzieher beobachten das Verhalten und Befinden der ihnen anvertrauten Kinder. Sie analysieren ihre Beobachtungen nach pädagogischen Grundsätzen und beurteilen den Entwicklungsstand, die Motivation sowie das Sozialverhalten. Auf dieser Grundlage erstellen sie langfristige Erziehungspläne ud bereiten pädagogische Maßnahmen vor, die unter anderem das soziale Verhalten oder die individuelle Entwicklung der Kinder fördern. Der enge Kontakt zu Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie der Austausch über Ziele und Inhalte der pädagogischen Arbeit unterstützen die Bildungsprozesse der Kinder.

Die Zugangsvoraussetzungen, die Finanzierungsmöglichkeiten, der Aufbau und die Dauer der Ausbildung können je nach Bundesland variieren. Voraussetzung ist meistens die mittlere schulische Reife oder ein gleichwertiger Abschluss. Einige Länder erwarten als Zugangsvoraussetzung eine berufliche pädagogische Erstausbildung (z.B. als Sozialassistentin bzw. Sozialassistent oder Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger). In vielen Bundesländern reicht auch ein fachfremder Berufsabschluss oder ersatzweise eine mehrjährige, fachnahe oder fachfremde Berufserfahrung. Auch Fachabitur oder Abitur werden vereinzelt zu einer Aufnahme der Ausbildung vorausgesetzt. Teilweise sind zusätzliche Praxiserfahrungen in einem berufsrelevanten Bereich notwendig.

 

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Ein Informationsfilm der Bundesagentur für Arbeit bietet weitere Einblicke in den Beruf.

Die Kultusministerkonferenz stellt das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern an Fachschulen und Fachakademien bereit.

Der Rahmenlehrplan für die Fachschulen ist auf der Webseite der Kultusministerkonferenz veröffentlicht.

Inhalte der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin bzw. zum Heilerziehungspfleger sind Elemente aus der Erziehungswissenschaft, Pädagogik, Psychologie, Krankenpflege, Logopädie, Medizin und der Gesundheits-, Musik- und Gestaltungserziehung sowie aus der Psychomotorik. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind für die pädagogische und pflegerische Begleitung von Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ausgebildet. Sie fördern und unterstützen das individuelle Leistungsvermögen und die Eigenständigkeit der Kinder, damit diese ihr Leben so selbstständig wie möglich führen können. Es hängt vom Bundesland ab, ob auch eine Beschäftigung in Kindertagesstätten möglich ist, in denen nur Kinder ohne Behinderungen betreut werden.

 

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Ein Informationsfilm der Bundeagentur für Arbeit bietet weitere Einblicke in den Beruf.

Der Berufsabschluss zur sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum sozialpädagogischen Assistenten oder zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger umfasst eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an (höheren) Berufsfachschulen. Je nach Bundesland führt die Ausbildung zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen. Die Ausbildung dauert zumeist zwei Jahre und beinhaltet Praktika in Kindertageseinrichtungen, Kinderkrankenhäusern oder Jugendeinrichtungen. Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger betreuen und versorgen Kinder. Sie unterstützen die Bildung, Betreuung und Erziehung der Eltern und arbeiten eng mit anderen sozialpädagogischen Fachkräften wie Erzieherinnen und Erziehern, beispielsweise in Kindertageseinrichtungen, zusammen.

 

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.  

Ein Informationsfilm der Bundeagentur für Arbeit bietet weitere Einblicke in den Beruf.

Die Kultusministerkonferenz stellt das kompetenzorientierte Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen bereit.

Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen (Diplom, Bachelor, Master) bzw. Pädagoginnen/Pädagogen (Diplom, Bachelor, Master) haben ein mindestens dreijähriges (Fachhochschule) bzw. vierjähriges (Universität) Studium mit unterschiedlichen Schwerpunkten absolviert. Zu den Themen gehören unter anderem: wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, historische und gegenwärtige Entwicklungen elementar- und familienpädagogischer Institutionen sowie Grundlagen und Methoden der Qualitätssicherung und Evaluation. Ergänzend zum Studium ist ein mindestens halbjähriges Berufspraktikum vorgesehen.

 

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Kindheitspädagoginnen bzw. Kindheitspädagogen (Bachelor, Master) haben ein mindestens dreijähriges (Bachelor) bzw. fünfjähriges (Master) Studium der Kindheitspädagogik absolviert. Inhalte des Studiums sind u.a. die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, Entwicklungspsychologie sowie Leitung und Management von Institutionen. Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sind vorrangig in Kindertageseinrichtungen (in der Gruppe oder als Leitung) sowie in Schulen, Horten oder Kinder- und Jugendeinrichtungen tätig.

Für die Studiengänge im Bereich der Kindheitspädagogik ist eine Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife/Abitur) erforderlich. Mit längerer Berufserfahrung können auch staatlich anerkannte Erzieherinnen bzw. Erzieher ohne Abitur ein direktes oder berufsbegleitendes Hochschulstudium aufnehmen. Diese Reihenfolge der Qualifizierung ermöglicht sowohl im Studium als auch in der späteren beruflichen Tätigkeit eine gute Verbindung von Theorie und Praxis. Eine Übersicht der Bachelor- und Master-Studiengänge in Deutschland bietet die Studiengangsdatenbank der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte.

 

Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zum Berufsbild bietet die Webseite der Bundesagentur für Arbeit. 

Die Kriterien zur Anerkennung als Fachkraft unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Zur Frage, welche fachnahen (und mitunter auch fachfremden) beruflichen Qualifikationen eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung ermöglichen, berät und informiert die Beratungsstelle „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher - Wege in den Beruf“.