Investitionsmittel für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ausbau der Kindertagesbetreuung

Um eine gute frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung sicherzustellen, unterstützt der Bund die Länder mit massiven Finanzhilfen beim Kita-Ausbau. Wegen des hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen, der gestiegenen Anforderungen an bauliche und räumliche Voraussetzungen und an die Ausstattung der Plätze gibt es einen hohen Finanzbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Aktuell stellt der Bund darum mit dem fünften Investitionsprogramm zusätzlich eine Milliarde Euro bereit. Grundlage für das fünfte Programm ist das Konjunkturpaket zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021. Damit ist die Schaffung von bis zu 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und der Kindertagespflege möglich. Diese Mittel können auch für Umbaumaßnahmen und Investitionen in die Ausstattung oder zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden. Das 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021“ wird zum Teil aus Mitteln der Europäischen Union - NextGenerationEU finanziert.

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie hatten die Bundesländer eine Verlängerung der Fristen in diesem Programm erbeten. Die hierzu erforderliche Gesetzesänderung basiert auf konkreten Vorschlägen des Bundesfamilienministeriums und trat am 30. Juni 2021 – nahtlos zu den vorher geregelten Fristen – in Kraft. Es konnten somit Investitionen gefördert werden, die bis zum 30. Oktober 2022 bewilligt wurden.

Durch das vierte Investitionsprogramm förderte der Bund bis einschließlich 2020 mit 1,126 Milliarden Euro die Schaffung weiterer 100.000 Betreuungsplätze. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das vierte Investitionsprogramm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt. Das Ziel: Gleiche Bildungschancen für alle Kinder sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bereits mit den drei Investitionsprogrammen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013, 2013-2014 sowie 2015-2018 beteiligte sich der Bund mit rund 3,28 Milliarden Euro am Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren.