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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder tritt in Kraft

Mehr Zeit zum Lernen, Spielen und Entdecken: Ab dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Damit schließt das Ganztagsförderungsgesetz die Betreuungslücke, die für viele Familien bislang beim Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule entstand. In den folgenden Schuljahren wird die Einführung schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf eine verlässliche Ganztagsbetreuung von bis zu acht Stunden an allen fünf Werktagen haben.


Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien betonte: „Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen – weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen – sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein.“

Ausbau der Infrastruktur und Fachkräftesicherung gehen Hand in Hand

Derzeit sind 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig in einer Schule oder einem Hort betreut, was einer Inanspruchnahmequote von 57 Prozent entspricht. Um den bedarfsgerechten Ausbau der Plätze voranzutreiben, unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bis 2029 mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Dafür wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Der Bund setzt sich gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein und steht beim Ganztagsausbau verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Deshalb investieren wir in neue Plätze, moderne Bildungsinfrastruktur und beteiligen uns dauerhaft an den laufenden Kosten des Ausbaus. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe – für bessere
Bildungschancen, starke Familien und einen leistungsfähigen Bildungsstandort Deutschland.“

Neben dem Ausbau von Plätzen fördert das Bundesbildungs- und Familienministerium die qualitative Weiterentwicklung der Angebote durch Fachveranstaltungen, den Ganztagskongress, begleitende Studien und regelmäßige Austauschformate zwischen Bund und Ländern.

Gut ausgebildete Fachkräfte sind der Schlüssel zu einem bedarfsgerechten und hochwertigen Angebot an Kindertagesbetreuung und schulischer Ganztagsbetreuung. Daher steht auch die Sicherung und Gewinnung qualifizierten Personals im Fokus. Mit der von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam erarbeiteten „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ werden praxisnahe Empfehlungen umgesetzt. Ziel ist es, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen attraktiver zu gestalten, Potenziale zusätzlicher Berufsgruppen zu erschließen und gesunde Rahmenbedingungen vor Ort zu fördern.

Mehr Informationen auf recht-auf-ganztag.de

Kindergarten- oder Schulkinder sitzen in einer Stuhlreihe oder Stuhlkreis