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Jetzt Interessenbekundung einreichen: 2. Förderphase im ESF Plus-Programm „ElternChanceN“ gestartet

Familie und die frühe Kindheit sind wichtige Wegweiser für den späteren Bildungsweg von Kindern. Eine frühzeitige Förderung aller Kinder sichert Bildungs- und Teilhabechancen und ein gutes Aufwachsen. Aber es gibt Eltern, die aus unterschiedlichen Gründen Begleitung und Unterstützung brauchen, um den Familienalltag zu bewältigen und ihren Kindern eine bestmögliche Bildung zu ermöglichen. Diesen Familien in besonderen Lebenslagen sollen lokale „Netzwerke der Elternbegleitung“ helfen, ihre Teilhabechancen zu stärken.

Bewerbung

Kommunen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe können vom 9. September bis zum 4. November 2024 um 23:59 Uhr ihre Interessenbekundung für eine Förderung von Projekten zur Elternbegleitung einreichen. Dazu müssen sie ihre fachlich-inhaltliche Projektumsetzung in einem Vorhabenkonzept darstellen. Die Teilnahme steht Trägern der 1. Förderphase sowie neue Interessenten offen.

Weitere Informationen zur Einreichung einer Interessenbekundung und zum weiteren Auswahlverfahren finden Sie im Aufruf Interessenbekundungsverfahren sowie auf der Programmwebseite www.elternchancen.de

Info-Veranstaltung und Online-Sprechstunden zum Interessenbekundungsverfahren

Die Servicestelle ElternChanceN bietet am Montag, 23.09.2024, von 10–12 Uhr eine Info-Veranstaltung sowie an den Donnerstagen 26.09., 10.10. und 24.10.2024 jeweils von 10–12 Uhr Online-Sprechstunden an. Sie können ohne Anmeldung an den Online-Terminen teilnehmen. Die Zugangslinks zur Info-Veranstaltung und den Online-Sprechstunden finden Sie auf der Webseite des ESF Plus-Programms ElternChanceN am rechten Bildschirmrand.

Arbeitshilfe zum Vorhabenkonzept der Interessenbekundung

Hilfestellung beim Erstellen des Vorhabenkonzepts bietet zudem die Arbeitshilfe zum Vorhabenkonzept der Interessenbekundung.

Was wird in der 2. Förderphase gefördert?

In der 2. Förderphase sollen, bei einer dreijährigen Projektlaufzeit, für jedes geförderte Projekt Personal- und Sachkosten von bis zu 122.000 Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist die grundsätzliche Beteiligung von qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern. Mit den bereitgestellten Mitteln soll beim Vorhabenträger eine Koordinierungsstelle eingerichtet und durch den Vorhabenverbund mit qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern im Sozialraum Angebote zur Elternbegleitung durchgeführt werden. Aufgabe der Koordinierungsstelle soll es dann sein, Kooperationen mit einschlägigen Akteuren im Sozialraum zu bilden und eine Verbindung zur kommunalen Jugendhilfeplanung aufzubauen. In diesen regionalen Netzwerken werden bedarfsgerechte Angebote der Elternbegleitung abgestimmt, weiterentwickelt und neu geschaffen.

Das ESF Plus-Programm „ElternChanceN“

Mit dem Programm „ElternChanceN“ stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2022 Elternbegleitung vor Ort. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert. Die erste Förderphase startete am 1. Juni 2022 und endet am 31. Mai 2025. Das Programm wird nun in einer zweiten Förderphase vom 1. Juni 2025 bis 31. Mai 2028 weitergeführt.

Um Familien in besonderen Lebenslagen zu unterstützen, werden innerhalb des Programms passgenaue, d. h. am Bedarf der Familien orientierte Bildungsangebote realisiert. Unter Einbezug sozialer Einrichtungen werden diese in der Region umgesetzt. Dabei sollen Netzwerke im Sinne kommunaler Präventionsketten entstehen. Adressaten der Angebote der Elternbegleitung sind dabei Familien in besonderen Lebenslagen. Dazu gehören insbesondere Eltern mit Kindern im Alter bis zum Ende der Grundschule bzw. Primarstufe sowie sozial benachteiligte Familien, deren Kinder von vielfältigen Benachteiligungen und Belastungen in Bildungsbelangen betroffen sind, z. B. Kinder aus einkommensschwachen oder bildungsbenachteiligten Familien, Kinder mit Flucht- oder Migrationshintergrund oder Kinder von Alleinerziehenden.

Weitere Informationen

Programmwebseite: www.elternchancen.de

Arbeitshilfe zum Vorhabenkonzept der Interessenbekundung

Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren

Das Logo zum ESF Plus-Programm Elternchancen