Hinweis: Leider ist aufgrund der hohen Nachfrage das Einreichen weiterer Förderanträge für das ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ aktuell nicht mehr möglich. Sofern nach Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2024 weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden können, ist eine erneute Öffnung des Antragsverfahrens beabsichtigt.
Das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ (Programmlaufzeit 2022-2023) hat sich als effektives und erfolgreiches Modell zur Integration erwiesen, von dem insbesondere Mütter profitierten. Basierend auf den bisherigen Erkenntnissen und Erfahrungen aus dem noch bis zum Ende des Jahres laufenden Programm fördern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung von 2024 bis 2026 vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel unter Heranziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus weiter. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 4. Dezember veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Organisationen, die berechtigt sind, Integrationskurse durchzuführen, können seit dem 07.12.2023 Fördermittel beantragen.
Im Rahmen des neuen ESF Plus-Programms können Träger während eines Integrationskurses eine zum Regelsystem der Kindertagesbetreuung subsidiäre Kinderbeaufsichtigung in räumlicher Nähe zum Integrationskurs anbieten, um Eltern die Teilnahme zu ermöglichen und damit deren Integration zu befördern, wenn keine reguläre Kindertagesbetreuung genutzt werden kann und die zu beaufsichtigenden Kinder noch nicht schulpflichtig sind. Dieses Brückenangebot bereitet den Übergang der Kinder und der Familien in ein reguläres Angebot der Kindertagesbetreuung im frühkindlichen Bildungssystem vor.
Insbesondere können über diese Angebote interessierte Personen (z. B. Absolventinnen und Absolventen der Integrationskurse) gewonnen werden, die sich bezuschusst durch das Programm entsprechend den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege qualifizieren. Darüber hinaus werden verpflichtende Fortbildungen als Selbstlernangebote zur Verfügung gestellt, die zum einen pädagogisch noch nicht qualifizierten Personen Grundkenntnisse vermitteln und zum anderen auf die besonderen Anforderungen der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung (Umgang mit Kindern mit Fluchterfahrung, Sprachenvielfalt, etc.) eingehen.
Das Programm zielt darauf ab, diese niedrigschwellige, passgenaue und tätigkeitsbegleitende Fortbildung für Kinderbeaufsichtigungspersonen zu erproben, die zusätzlich zur regulären Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson angeboten wird. Durch das Programm werden die Grundlagen für eine spätere Tätigkeit im Bereich der Kindertagespflege geschaffen und somit potentielle Fachkräfte gewonnen.
Das ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026. Es ist darauf hinzuweisen, dass sämtliche Informationen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit 2024ff. und damit des Haushaltsbeschlusses 2024 stehen.
Der Europäische Sozialfonds Plus ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, ermöglicht Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Mit der Fortsetzung des Engagements des Bundes soll die Überführung der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung in kommunale Strukturen weiter vorangetrieben werden.
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Themenseite Integration und Inklusion
Das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“
Das neue ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“