5,5 Milliarden für mehr Qualität und bessere Teilhabe
Bedarfsgerechte Angebote, ein verbesserter Fachkraft-Kind-Schlüssel, mehr qualifizierte Fachkräfte, Weiterentwicklung der Kindertagespflege oder Familien bei den Gebühren entlasten: Qualität in der Kindertagesbetreuung hat viele Facetten – und in den Bundesländern gibt es unterschiedliche Bedarfe und Ansatzpunkte.
Das erste Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung – häufig auch unter dem Namen Gute-KiTa-Gesetz – wollte diesem Umstand gerecht werden. Deshalb konnten die Bundesländer selbst entscheiden, was vor Ort ganz konkret umgesetzt werden sollte. Das Bundesfamilienministerium schloss mit allen 16 Bundesländern Verträge über länderspezifische Maßnahmen. Von 2019 bis 2022 stellte der Bund den Ländern dafür rund 5,5 Milliarden Euro bereit.
Die Länder konnten dabei aus einem Instrumentenkasten mit verschiedenen Handlungsfeldern wählen: Bedarfsgerechte Angebote, Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Kindgerechte Räume, Gesundes Aufwachsen, Sprachliche Bildung, Starke Kindertagespflege, Netzwerke für mehr Qualität, Vielfältige pädagogische Arbeit, Weniger Gebühren.
Durch Maßnahmen in diesen Handlungsfeldern sollten sich die Qualitätsniveaus in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiter angleichen.
Nicht der Anfang und nicht das Ende der Qualitätsentwicklung
Dem Gute-KiTa-Gesetz ging ein mehrjähriger gemeinsamer Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern sowie Kommunen, Verbänden und Wissenschaft voraus. 2014 einigten sich Bund und Länder darauf, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe verfasste unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände den Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ und erarbeitete Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz, die 2017 von der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder beschlossen wurden. 2018 wurde der Gesetzesentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, Träger von Kindertageseinrichtungen und Verbände konnten außerdem Stellungnahmen zum Gesetz abgeben. Im Dezember 2018 wurde das Gute-KiTa-Gesetz vom Bundestag und dem Bundesrat beraten und verabschiedet, im Januar 2019 trat es in Kraft. Von April bis November 2019 wurden mit allen 16 Bundesländern die im Gesetz vorgesehenen Verträge abgeschlossen, ab Dezember 2019 flossen schließlich die ersten Mittel.
Begleitet wurde die Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes durch ein umfangreiches Monitoring und eine Evaluation. Diese sollten klären, wie sich die KiTa-Landschaft in Deutschland weiterentwickelt und wie sich die Investitionen in den Kitas und der Kindertagespflege bemerkbar machen. Dabei ging es auch um die Frage, ob regionale Unterschiede kleiner geworden sind und sich die Rahmenbedingungen verbessert haben.
Das Gute-KiTa-Gesetz war das bisher umfassendste Vorhaben des Bundes im Bereich der Qualitätsentwicklung und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Mit den Mitteln konnten vor Ort wichtige Maßnahmen angestoßen werden. Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass sie auch nach dem Ende der Gesetzeslaufzeit fortgeführt werden können.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) stellt der Bund den Ländern in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 4 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Qualität weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu stärken. Auf Grundlage der Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation wird dabei der Fokus auf Qualität deutlich gestärkt. Das KiTa-Qualitätsgesetz ist damit ein weiterer, wichtiger Schritt - und nicht der letzte: Perspektivisch soll das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz überführt werden, das bundesweite Qualitätsstandards definiert. Der Weg zu noch besseren KiTas geht also weiter.
Weitere Informationen
GUTE KITA BERICHT 2020
Mit dem Monitoring zum GUTE KITA GESETZ wird die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in Deutschland über mehrere Jahre beobachtet. Das Monitoring soll die Gesamtsituation in der Kindertagesbetreuung und Veränderungen im Zeitverlauf sowohl deutschlandweit als auch in den Ländern untersuchen. Der GUTE KITA BERICHT 2020 gibt einen Überblick über die Ausgangssituation der Kindertagesbetreuung in Deutschland und in den Ländern im Jahr 2019. Außerdem zeigt er, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen die Länder die Mittel aus dem GUTE KITA GESETZ investieren, um Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.
GUTE KITA BERICHT 2021
Im GUTE KITA BERICHT 2021 wird zum zweiten Mal die bundesweite Situation bei der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschrieben. Der Bericht stützt sich auf Daten aus dem Jahr 2020. Erstmals konnten auch Ergebnisse der Träger-, Jugendamts-, Leitungs-, Fachkräfte- und Kindertagespflegepersonenbefragung des Monitorings zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) einbezogen werden. Außerdem enthält der Bericht einen datenbasierten Überblick über die von den Ländern ausgewählten Handlungsfelder. Trotz der Corona-Pandemie zeigen sich deutliche Entwicklungen und Fortschritte bei den von den Ländern ergriffenen Maßnahmen – und das in allen Handlungsfeldern.
Studie zur Ausgestaltung der Elternbeiträge
Durch das GUTE KITA GESETZ müssen Elternbeiträge seit dem 1. August 2019 bundesweit gestaffelt werden. Außerdem wurden mehr Familien mit kleinem Einkommen von den Elternbeiträgen befreit. Das Bundesfamilienministerium hat die „Studie zur Ausgestaltung der Elternbeiträge“ in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen der Gesetzesänderung zu untersuchen. Die Studie zeigt außerdem, wie stark sich die Elternbeiträge zwischen den Kommunen unterscheiden.
Studie zur Ausgestaltung der Elternbeiträge
Erster Evaluationsbericht der Bundesregierung zum GUTE KITA GESETZ
Wie die Maßnahmen wirken, die die Länder mit den Mitteln des GUTE KITA GESETZES ergreifen, wird mit einer Evaluation untersucht. In deren Berichten wird dargestellt, was mit dem GUTE KITA GESETZ bereits erreicht werden konnte und wo es noch Nachbesserungsbedarf gibt. Damit können Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob sich das Gesetz bewährt hat und ob inhaltliche Anpassungen der Regelungen vorgenommen werden müssen. Der erste Bericht ist bereits erschienen, ein weiterer ist für 2023 geplant.