Vergütung von pädagogischen Fachkräften

Pädagogische Fachkräfte stellen die Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern sicher. Die Tätigkeit geht mit einer hohen Verantwortung einher, die neben der gesellschaftlichen auch eine entsprechende finanzielle Anerkennung verdient. Gute Karriere- und Gehaltsperspektiven tragen außerdem dazu bei, das Berufsfeld attraktiver zu machen. Sie sind wichtig, um möglichst viele Menschen für die Berufe in der frühen Bildung zu gewinnen sowie bereits qualifiziertes Personal zu halten und langfristig zu binden. Die Vergütung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Berufsabschluss, Zusatzqualifikationen, der Berufsdauer, der Trägerzugehörigkeit sowie dem Arbeitsort. Auch unter den vielfältigen Ausbildungswegen zur Erzieherin oder zum Erzieher gibt es zunehmend Formen der vergüteten Ausbildung. So bieten mittlerweile alle Länder neben der vollzeitschulischen Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher, die in der Regel nicht vergütet wird, auch tätigkeits- bzw. berufsbegleitende vergütete Ausbildungsformate oder eine sogenannte praxisintegrierte vergütete Ausbildung (PiA) an.

Kommunale, freie und private Träger: Verdienst nach Trägerzugehörigkeit

Welches Entgelt pädagogische Fachkräfte beziehen, hängt unter anderem davon ab, welchem Träger sie zugehörig sind. Für pädagogische Fachkräfte eines kommunalen Trägers gibt es eine einheitliche tarifliche Regelung. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für Sozial- und Erziehungsdienste (TvöD SuE) gibt die Gehaltsstruktur vor: Sie richtet sich nach fachlicher Tätigkeit sowie der Berufsdauer im öffentlichen Dienst.

In regelmäßigen Gehaltsrunden werden Verhandlungen zum Tarifvertrag zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), den Gewerkschaften Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) geführt. Die Gehaltsentwicklung für Fachkräfte, die nach dem Tarifvertrag bezahlt werden, hat sich dadurch in den letzten zehn Jahren positiv entwickelt.

Die Vergütung von pädagogischen Fachkräften, die bei freien und kirchlichen Trägern angestellt sind, orientiert sich oftmals an den Vorgaben des Tarifvertrages. Besonders große, private Träger in Deutschland haben eigene Tarifverträge, die an den TvöD SuE angelehnt sind. Bei nicht tarifgebundenen Beschäftigten kann die Vergütung jedoch von den Gehaltsgruppierungen des Tarifvertrages abweichen.

Gehaltsperspektiven: Fachliche Tätigkeiten zahlen sich aus

Im Tarifvertrag sind für pädagogische Fachkräfte mit besonders schwierigen, fachlichen Tätigkeiten höhere Gehälter vorgesehen. Das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ setzt mit dem Fördermodul „Aufstiegsbonus“ ebenfalls einen Impuls für Fachkarrieren, die sich auszahlen sollen. Fachkräfte, die eine Zusatzqualifikation erworben haben und besondere Aufgaben übernehmen, erhalten eine bessere Vergütung. Einige Bundesländer haben diese Tätigkeitsbereiche für die Programmteilnahme definiert, in anderen gibt es keine Einschränkungen. Der Bonus beträgt im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ durchschnittlich 250 Euro. 

Beispiele für eine besondere fachliche Tätigkeit im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ sind: Die Inklusion und Arbeit mit Kindern mit Behinderungen, Qualitätssicherung, Praxisanleitung, die Kooperation mit Grundschulen und Elternbegleitung. 

Im Berufsfeld der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung gibt es viele Fachbereiche, zu denen Fort- und Weiterbildungen möglich sind. Solche Zusatzqualifikationen können trägerübergreifend zu einer Steigerung des Verdienstes führen.