Für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung

Bund und Länder bereiten den Weg für das Gute-KiTa-Gesetz

Das Gute-KiTa-Gesetz: Mehr Qualität und weniger Gebühren

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter verbessert werden. Das Besondere: Jedes Land kann aus der Vielfalt von Qualitätsmaßnahmen die für sich geeigneten auswählen und erhält dafür finanzielle Unterstützung vom Bund. Dazu zählen zum Beispiel die Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation, die Qualifizierung von Fachkräften, die Stärkung der Leitung oder die Professionalisierung der Kindertagespflege. Die ausgewählten Maßnahmen werden in individuellen Zielvereinbarungen zwischen den Ländern und dem Bund festgehalten. Der Bund stellt dafür in den kommenden Jahren zusätzlich 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Gesetzesentwurf wurde am 14. Dezember 2018 vom Bundestag beschlossen. Anschließend hat der Bundesrat zugestimmt. Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode hatten sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern und Eltern von Gebühren zu entlasten.

Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“

Die Eckpunkte für das Gute-KiTa-Gesetz wurden im Mai 2017 von der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) mit großer Mehrheit beschlossen. Sie basieren auf dem Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“, mit dem sich Bund und Länder im November 2016 erstmals auf gemeinsame Qualitätsziele zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung geeinigt haben.

Hintergründe zum Qualitätsentwicklungsprozess

Angestoßen wurde die Zusammenarbeit von Bund und Ländern Ende 2014: Auf der Konferenz zur frühen Bildung einigte sich die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit den Fachministerinnen und Fachministern der Länder darauf, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu erarbeiten. Diese Aufgabe übernahm eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände. In einem Expertendialog tauschte sich die Arbeitsgruppe regelmäßig mit Verbänden und Organisationen aus dem Feld der Kindertagesbetreuung und der Wissenschaft aus. Als Ergebnis der Beratungen entstand der Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ von Bund und Ländern.

Der Qualitätsentwicklungsprozess erfährt große Unterstützung aus allen gesellschaftlichen Bereichen. So verabschiedeten 30 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände, Gewerkschaften und Stiftungen eine gemeinsame Erklärung, in der sie einheitliche Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung fordern. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sprachen sich dafür aus, dass sich der Bund dauerhaft finanziell an der Qualitätsentwicklung beteiligt. Darüber hinaus forderten mehr als 120 Expertinnen und Experten für frühkindliche Bildung in einem gemeinsamen Aufruf ein Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Kita und Kindertagespflege auf Grundlage der Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses von Bund und Ländern.