Zusatzvereinbarung mit Kommunen für gemeinsame Standards in der Kindertagespflege in der Region Hannover
Die Region Hannover ist einer von aktuell 47 geförderten Standorten im Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“. Im Zuge der Verstetigung der Inhalte des Bundesprogramms hat sie im August 2020 eine Zusatzvereinbarung mit den 16 Kommunen in ihrem Zuständigkeitsbereich als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe getroffen. Diese Zusatzvereinbarung regelt einen finanziellen Ausgleich, um das qualitative und quantitative Betreuungsangebot in der Kindertagespflege zu verbessern.
Warum braucht es in der Region Hannover eine Zusatzvereinbarung?
In Abgrenzung zu städtischen Bereichen steht die Region Hannover mit 16 Kommunen in ihrer Trägerschaft vor besonderen Herausforderungen, denn die Gegebenheiten vor Ort sind sehr unterschiedlich. Es gibt einen Vertrag, der die Aufgabenwahrnehmung in der Kindertagespflege regelt. So liegt beispielsweise die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege bei der Region Hannover als Träger. Bei der Vermittlung und Beratung der Eltern und Kindertagespflegepersonen ist die jeweilige Kommune wiederum erster Ansprechpartner, um die Bürgernähe zu erhalten. Alle 16 Kommunen haben jeweils eine eigene Satzung. Dies bedeutet, dass die Region Hannover keine Änderungen vornehmen kann, beispielsweise am Mindestentgelt oder den Vertretungsregelungen in den einzelnen Kommunen.
Diese Umstände führten in der Vergangenheit zu großen Unterschieden in der Qualität und Quantität des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege. Um diese auszugleichen und die Kindertagespflege in der Region Hannover allgemein auf ein qualitativ wie auch quantitativ gutes und einheitliches Niveau zu heben, wurde im August 2020 mit allen 16 Kommunen eine Zusatzvereinbarung unterzeichnet.
Gemeinsame Standards in fünf Bereichen der Kindertagespflege
Ziel der Zusatzvereinbarung ist es, eine finanzielle Grundlage zu schaffen, um den weiteren Ausbau der Kindertagespflege zu unterstützen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die Ausgestaltung der Kindertagespflege als attraktives Arbeitsfeld, die Qualitätssteigerung und weitere Professionalisierung gelegt.
Die Zusatzvereinbarung strebt gemeinsame Standards in den folgenden fünf Bereichen an:
- Ausbau der Fachberatung
- Mindestentgelt für Kindertagespflegepersonen
- Eigene Entgeltstufe bei Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf
- Zusätzliche Förderung der Sachkosten bei Betreuung in anderen Räumen
- Organisation von Vertretungsregelungen
Erfüllt eine Kommune die in den Unterpunkten der Zusatzvereinbarung genannten Voraussetzungen, greift der anteilige finanzielle Ausgleich durch die Region Hannover. Das heißt, dass die Kommunen finanzielle Unterstützung durch den Träger der Kindertagespflege erhalten, wenn sie beispielsweise den Kindertagespflegepersonen das in der Zusatzvereinbarung genannte Mindestentgelt bezahlen.
Das Besondere an der Zusatzvereinbarung ist die Freiwilligkeit. Nach dem Motto „fördern und fordern“ gibt die Region Hannover den Kommunen sowohl finanzielle Anreize als auch Impulse, um die Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Zudem lässt die Region Hannover die Kommunen an der Entscheidung über die Fördermöglichkeiten teilhaben: ob sie die Zusatzvereinbarung gar nicht, nur in einem Bereich oder auch in allen fünfen nutzen, bleibt ihnen selbst überlassen.
Wie kam es zur Zusatzvereinbarung?
Julia Lepzien-Tebbeb ist Funktionsstelleninhaberin am Standort Region Hannover und war von 2016 bis 2018 Kontinuierliche Kursbegleitung. Sie hat unter anderem auch die Implementierung des QHB sehr intensiv begleitet. Durch ihre Nähe zu den Kindertagespflegepersonen und Fachberatungen hat Julia Lepzien-Tebbeb einen intensiven Einblick in die Kindertagespflege und die Bedarfe aller beteiligten Akteure bekommen und Entwicklungspotenziale identifiziert. Als Leiter des Fachbereichs Jugend war es Roland Levin wichtig, die Kindertagespflege in der Region Hannover insgesamt zu fördern, sie verlässlicher zu machen und die Qualität wie auch die Quantität weiterzuentwickeln. „Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil in der Kindertagesbetreuung. Sie muss für die Kindertagespflegepersonen ein attraktives Berufsfeld sein, aber sie muss zugleich für die Kleinsten ein qualitativ hochwertiges Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsangebot bieten“, so Roland Levin. In der Zusatzvereinbarung haben beide die Möglichkeit gesehen, die Kindertagespflege in der Region Hannover weiter zu stärken. Um gemeinsame Standards für alle Kommunen festzulegen, war eine gute Datenrundlage zur Kindertagespflege in den einzelnen Kommunen wichtig. Die Kooperationstreffen der Koordinierungsstelle Kindertagespflege der Region Hannover mit den Fachberatungen der Kommunen nutzte Julia Lepzien-Tebbeb, um intensiv und fachlich über Themen wie u. a. ein angemessenes Mindestentgelt zu diskutieren. Um die Zusatzvereinbarung erfolgreich auf den Weg zu bringen, war es wichtig, die Politik intensiv in den Entwicklungsprozess einzubinden und das Vorhaben transparent mit den Kommunen zu kommunizieren.
Ausblick
Nach gut einem dreiviertel Jahr seit Inkrafttreten der Vereinbarung im August 2020 zeigt sich, dass in einigen Kommunen bereits viel passiert ist und andere langsam nachziehen. „Die Zusatzvereinbarung ist ein Erfolg. Viele Kommunen haben die Zusatzvereinbarung tatsächlich als Impuls genutzt, die Kindertagespflege weiterzuentwickeln. Unter anderem das empfohlene Mindestentgelt in der Vereinbarung konnte bereits so gut durch die Kommunen etabliert werden, dass es künftig auch vertraglich verbindlich geregelt wird“, freut sich Julia Lepzien-Tebbeb. Die Zusatzvereinbarung ist zunächst bis Ende Juli 2021 befristet. Aufgrund des Erfolgs soll sie aber auch künftig weiter bestehen.