Experteninterview zur Sicherheit und Gesundheit in Kitas in Zeiten von Corona

Interview mit Georg Nottelmann von der DGUV

Georg Nottelmann ist Leiter des Sachgebiets Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Im Interview erklärt er, worauf es bei der Sicherheit und Gesundheit in Kitas in Zeiten von Corona ankommt.

Wie gestaltet sich die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz in Kitas in Zeiten von Corona? Was sollten Kitas und Träger unbedingt berücksichtigen?

„Grundsätzlich geht es darum, die allgemeinen geltenden Maßnahmen auch in der Kindertagesbetreuung umzusetzen. Dies umfasst Abstand halten, Hygienemaßnahmen umsetzen, im Alltag Masken tragen und vor allem ausreichend Lüften (AHA-L). Um mögliche Infektionsketten zu vermeiden, sollte bei der Arbeit mit Kindern das Konzept geschlossener Gruppen verfolgt und ein Personalwechsel – soweit möglich – vermieden werden.

Dass diese Maßnahmen in der Interaktion mit den Kindern nicht so einfach umzusetzen sind, liegt auf der Hand. Hygienemaßnahmen, wie z.B. regelmäßiges und gründliches Händewaschen und die Beachtung der Niesetikette, sollten laufend mit den Kindern besprochen und eingeübt werden. Dazu gibt es mittlerweile eine Reihe didaktischer Materialien, die pädagogische Fachkräfte dabei unterstützen.

Erwachsene sollten, wenn der Mindestabstand von 1,5 m untereinander nicht eingehalten werden kann, eine Atemmaske tragen. Gemeint ist damit mindestens ein medizinischer Mund-Nase-Schutz. Einen höheren Eigenschutz bietet eine FFP2-Maske, sofern sie ordnungsgemäß getragen wird.“

Welche konkreten Tipps und Anregungen haben Sie für Kitas?

„Jede Kindertagesbetreuungseinrichtung muss individuell betrachtet werden. Wie sehen zum Beispiel die baulichen und personellen Strukturen der Einrichtung aus? Diese gestalten sich ganz unterschiedlich und können sich im Laufe der Zeit auch verändern. Die Schutzmaßnahmen sollten immer aus der Einrichtung heraus beim Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilung entwickelt werden – je nachdem, welche Voraussetzungen bestehen und in welcher Situation sich die Einrichtung gerade befindet. Es gibt zum Beispiel eingruppige Einrichtungen, die mehr oder weniger mit einer Großtagespflegestelle vergleichbar sind. Es gibt aber auch große Kitas mit zehn oder zwölf Gruppen, die fast einer Grundschule ähneln. Die Schutzmaßnahmen können sich also im Einzelfall unterscheiden.

Ein ganz wichtiger Punkt ist aus unserer Sicht das richtige Lüften. Durch verstärktes Lüften kann die Konzentration von virenbelasteten Aerosolen in der Raumluft reduziert werden. Träger und Beschäftigte müssen sich vergewissern, welche Lüftungsmethoden eingesetzt werden können und welche Maßnahmen erforderlich sind, um eine ausreichende Frischluftzufuhr sicher zu stellen. Erfolgt der Luftaustausch über Fensterlüftungen, bietet sich die Aufstellung eines Lüftungsplans an. Existiert eine raumlufttechnische Anlage, ist ein hoher Außenluftanteil erforderlich.“

Wie können pädagogische Fachkräfte noch geschützt werden?

„Pädagogische Fachkräfte stehen in engem Kontakt mit den Erziehungsberechtigten, denen die in der Einrichtung geltenden Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen vermittelt werden müssen. Dies gilt auch für z. B. Handwerker. In der Einrichtung sollten sich diese Personen nur so lange wie nötig und mit Atemmasken aufhalten. Grundsätzlich können Beschäftigte eine betriebsärztliche Beratung in Anspruch nehmen, um ggf. individuelle Schutzmaßnahmen zu besprechen. Auch regelmäßige Tests verbessern den Schutz pädagogischer Fachkräfte vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Infizierte Personen können so frühzeitig identifiziert und größere Ausbrüche vermieden werden.

Die wichtigste persönliche Schutzmaßnahme ist die Impfung gegen das Coronavirus. Erhalten pädagogische Fachkräfte ein Impfangebot, sollten sie dieses auf jeden Fall nutzen. Mit einer Impfung können sie sich selbst am besten schützen. Tests und Impfung sind allerdings nur jeweils ein weiterer Baustein eines in Gänze anzuwendenden Maßnahmenpakets, das – nach wie vor – insbesondere die AHA-L-Regel umfasst. Dabei gilt: Nutzen Sie wann immer möglich das Außengelände.“

Wer ist für den Arbeitsschutz in Kitas eigentlich zuständig?

„Für den Arbeitsschutz trägt immer der Unternehmer die Verantwortung. Bei den Kitas sind das die Träger. Diese führen eine Gefährdungsbeurteilung durch und lassen sich dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt beraten. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu beachten, weshalb es sinnvoll ist, sie auch bei der Festlegung derselben zu beteiligen.“

Wo finden Kitas weitere Informationen?

„Eine gute Informationsgrundlage für den Arbeitsschutz in Kitas in Zeiten von Corona ist der SARS-CoV-2-Schutzstandard Kindertagesbetreuung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Er zeigt zum Beispiel auch auf, in welchen Situationen das Tragen von Atemmasken in der Kita erfolgen soll. FAQ und eine „Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung“ runden das Angebot ab.

Ergänzend beachtet werden müssen darüber hinaus spezifische Regelungen in einzelnen Bundesländern. Das können Empfehlungen und Handreichungen oder auch verbindliche Regelungen der zuständigen Ministerien sein. Auf der Internetseite der DGUV stehen neben dem „SARS-CoV-2 Schutzstandard Kindertagesbetreuung“ auch die landesspezifischen Hinweise der Unfallkassen, Berufsgenossenschaften und der Bundesländer gebündelt zur Verfügung.“