Datenschutz in der Kindertagesbetreuung: Nicht nur in Corona-Zeiten ein wichtiges Thema

Der Schutz personenbezogener Daten (Datenschutz) ist in den unterschiedlichsten Situationen im Kita- oder Tagespflege-Alltag relevant. Schon mit der Anmeldung geben Eltern personenbezogene Daten ihrer Kinder wie Name, Geburtsdatum oder die Adresse weiter. Gegebenenfalls werden auch besonders sensible Daten von den zu betreuenden Kindern verarbeitet, insbesondere Gesundheitsdaten oder Angaben zur Religionszugehörigkeit. Für diese Daten gelten besondere Bestimmungen, beispielsweise erfordern sie bei ihrer Verarbeitung (u.a. bei der Speicherung bzw. Aufbewahrung) ein hohes Schutzniveau.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt innerhalb der EU die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie ist in den Mitgliedstasten der EU unmittelbar geltendes Recht, darüber hinaus enthalten das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutzgesetze der Länder sowie zahlreiche Spezialgesetze datenschutzrechtliche Bestimmungen, z.B. das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Für einen rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten im Kita- oder Tagespflege-Alltag ist es unerlässlich, dass Träger, Kita-Leitung und pädagogische Fachkräfte über die zu berücksichtigenden Regelungen informiert sind und zum Thema Datenschutz sensibilisiert wurden. In der Folge können sie Eltern über ihre den Datenschutz betreffenden Rechte und Pflichten informieren.

Ein guter Weg ist es, wenn Träger bzw. Einrichtungen der Kindertagesbetreuung über eigene, für den Datenschutz beauftragte Personen verfügen. Diese stehen dem Kita- oder Tagespflegepersonal mit Informations-, Beratungs- und Schulungsangeboten zur Seite.

Darüber hinaus bieten die jeweiligen für Datenschutz zuständigen Landesministerien, Landesdatenschutzbeauftragte sowie die Landesjugendämter auf ihren Internetseiten Informationen und weiterführende Hinweise und Unterlagen zum Umgang mit personenbezogenen Daten.

Digitalisierung und Datenschutz

Fragen, die den Datenschutz bzw. den Umgang mit personenbezogenen Daten berühren, spielen in Zeiten der Digitalisierung eine immer wichtigere Rolle in der Kindertagesbetreuung- nicht nur in der Corona-Zeit. In welchen Situationen der Datenschutz relevant ist, zeigen beispielhaft die folgenden Schilderungen.

Digitale Kommunikationstools

Um Eltern zu informieren und sich mit ihnen auszutauschen, finden in der Kita Zwergenland regelmäßig Elternabende statt. Um auch während der coronabedingten Kita-Schließzeit mit den Familien in Kontakt zu bleiben, hat sich die Kita Zwergenland über digitale Alternativen informiert. Viele Tools und Anbieter bieten nicht genug Transparenz, beispielsweise im Hinblick darauf wie sie Daten übermitteln und speichern. Videokonferenzen können im regulären Kita-Alltag deswegen nicht uneingeschränkt empfohlen werden. Die Kita Zwergenland hat Risiken und Voraussetzungen abgewogen und sich aufgrund der besonderen Situation für eine Videokonferenz entschieden. Mit dem Anbieter des digitalen Kommunikationstools hat sie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) geschlossen, in der die Einzelheiten im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung geregelt sind. Die Teilnahme an einer Videokonferenz muss stets freiwillig sein. Deshalb haben die an der Videokonferenz teilnehmenden Eltern und pädagogischen Fachkräfte eine Einwilligung abgegeben. Damit niemandem ein Nachteil entsteht, wurden die Ergebnisse des Elternabends in einem Protokoll festgehalten und allen, auch denen, die nicht teilnehmen wollten, zur Verfügung gestellt.

Fotos und Videos

In der Großtagespflegestelle „Zick Zack“ werden grundsätzlich nur die personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Betreuungsvertrages erforderlich sind. In einigen Fällen spielen in der pädagogischen Arbeit jedoch auch Fotos und Videos eine Rolle, beispielsweise um Entwicklungsfortschritte zu dokumentieren oder um Szenen aus dem Alltag für Fortbildungen zu nutzen. Die Aufnahmen sind grundsätzlich freiwillig. Teilnehmende Familien sowie Tagesmütter und Tagesväter haben entsprechende Einwilligungen unterschrieben. Außerdem wurden angemessene Schutzmaßnahmen zur Speicherung, Aufbewahrung und Löschung der Daten getroffen. Für die Aufnahmen nutzen die Tagesmütter und Tagesväter nur einrichtungseigene Endgeräte. Für den datenschutzkonformen Umgang mit Fotos und Videos sowie mit sämtlichen anderen personenbezogenen Daten im Rahmen des Betreuungsverhältnisses haben die Tagesmütter und Tagesväter von „Zick Zack“ eine Schulung zum Thema Datenschutz besucht.

Arbeiten von zu Hause

Frau Arents leitet die Kita Hüpfburg. Ihren dreijährigen Sohn Jim erzieht sie allein. Tagsüber geht Jim in eine Kita ganz in der Nähe. Damit Frau Arents Jim am Nachmittag selbst von der Kita abholen kann, nimmt sie sich manchmal einen Teil ihrer Unterlagen mit nach Hause. Wenn Jim abends schläft, bearbeitet sie die Dokumente an ihrem Dienstlaptop. Dann entwickelt sie zum Beispiel ein Konzept für die Projektwoche oder plant den nächsten Elternabend. Wichtig ist, dass diese Unterlagen keine personenbezogenen Daten enthalten. Darüber hinaus achtet sie darauf, dass außer ihr niemand auf die Unterlagen zugreifen kann.

Beispiele für weitere Informationen

Die Broschüre „Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Was ist in der Kindertageseinrichtung zu beachten?“ der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin bietet zudem einen Überblick über Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Kindern als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinder/kindertagesbetreuung/qualitaet/datenschutz_in_kitas_2020.pdf

Der Landesbeauftrage für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz haben einen Flyer zum Thema Datenschutz in Kitas herausgegeben. Darin und auf der Website des Landesministeriums finden sich wichtige Hinweise.
https://kita.rlp.de/de/service/datenschutz-in-kindertagesstaetten/

Auf der Website des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein geht es um das Thema Fotos und Datenschutz in Kitas.
https://www.datenschutzzentrum.de/bildung/kita/

Datenschutz in Kindertageseinrichtungen: Eine gemeinsame Broschüre des baden-württembergischen Kultusministeriums, der kommunalen Landesverbände, der kirchlichen und sonstigen freien Trägerverbände, der Kirchen und ihrer Datenschützer und des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
http://kindergaerten-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Datenschutz+in+Kitas