Expertise zum Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Förderung und Betreuung
Der Übergang von der Kindertagesbetreuung zur Grundschule stellt viele Familien vor Herausforderungen. Denn der Bedarf an Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter ist noch nicht gedeckt. Mit dem Schuleintritt erlischt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, obwohl der Unterricht oft bereits mittags endet.
Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums beschäftigte sich Prof. Dr. iur. Johannes Münder von der Technischen Universität Berlin mit der Frage, wie ein Anspruch auf Förderung und Betreuung für Grundschulkinder rechtlich ausgestaltet werden könnte. Die Rechtsexpertise zeigt, dass § 24 Abs. 4 SGB VIII, wonach eine objektiv-rechtliche Verpflichtung für Kinder im Grundschulalter geregelt ist, zu einem subjektiven Rechtsanspruch weiterentwickelt werden kann. In der Expertise wird als Lösungsweg aufgezeigt, dass ein Anspruch auf Förderung und Betreuung als Gesamtzeit unter Einschluss der durch die Schule abgedeckten Zeit festgelegt werden könnte. Damit könnten auch Ferienzeiten und Unterrichtsausfall abgedeckt werden.
Die Rechtsexpertise steht unter „Weitere Informationen“ zum Download zur Verfügung.