Das Gute-KiTa-Gesetz - Mehr Qualität und weniger Gebühren
Damit es jedes Kind packt.
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter verbessert werden. Dafür investiert der Bund in den kommenden Jahren 5,5 Milliarden Euro.
Zehn Wege zu mehr Qualität
Das Besondere am Gute-KiTa-Gesetz: Jedes Land kann aus der Vielfalt von Qualitätsmaßnahmen die für sich geeigneten auswählen und erhält dafür finanzielle Unterstützung vom Bund. Dadurch wird gewährleistet, dass die Bundesmittel vor Ort an der richtigen Stelle ankommen. Jedes Land hat andere Stärken und Entwicklungsbedarfe.
Die zehn Handlungsfelder im Instrumentenkasten des Gute-KiTa-Gesetzes:
1. Bedarfsgerechtes Angebot
2. Fachkraft-Kind-Schlüssel
3. Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
4. Stärkung der Leitung
5. Verbesserung der räumlichen Gestaltung
6. Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
7. Förderung der sprachlichen Bildung
8. Stärkung der Kindertagespflege
9. Verbesserung der Steuerung des Systems
10. Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen
Die ausgewählten Maßnahmen werden in individuellen Verträgen zwischen den Ländern und dem Bund festgehalten. Das Gesetz wird von einem jährlichen Monitoring und einer Evaluation begleitet.
Mehr Gerechtigkeit
Mit dem Gute-KiTa-Gesetz werden Familien zusätzlich bei den Gebühren entlastet. Dafür werden die Elternbeiträge bundesweit sozial gestaffelt und Familien mit kleinen Einkommen von den Gebühren befreit. Darüber hinaus sind Maßnahmen der Länder zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren nach dem Gesetz möglich.
Ein großer gemeinsamer Schritt
Gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden. 2014 fiel der Startschuss für den gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess. Zwei Meilensteine: 2016 wurden im Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ erstmals gemeinsame Qualitätsziele von Bund und Ländern verabschiedet. Im Mai 2017 verabschiedete die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz. Diese bilden die Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz.
Das Gute-KiTa-Gesetz wurde am 14. Dezember vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Monitoring sorgt für Transparenz
Mit dem Monitoring zum Gute-KiTa-Gesetz wird die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in Deutschland beobachtet und in jährlichen Berichten dargestellt. Durch das Monitoring sorgt der Bund für Transparenz. Denn es zeigt auf, welche Entwicklungen in der Kita-Landschaft in Deutschland stattfinden und ob sich bestehende Unterschiede in der Qualität oder Teilhabe in der Kindertagesbetreuung angleichen. Ein Forschungsteam des Deutschen Jugendinstituts und der Technischen Universität Dortmund stellt sicher, dass das Monitoring nach wissenschaftlichen Standards erfolgt. Zusätzlich wurde ein Expertengremium zum Monitoring einberufen, dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Fachpraxis angehören.
Was erreicht das Gute-KiTa-Gesetz?
Mit der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes wird dessen Wirkung und Umsetzung untersucht. Die Evaluation soll Antworten darauf finden, ob und wie die ergriffenen Maßnahmen im Gute-KiTa-Gesetz dazu beitragen, die gesteckten Ziele zu erreichen. Die Evaluation stützt sich dabei auf eine breite Datenbasis. Neben relevanten Unterlagen wie etwa den Verträgen zwischen Bund und Ländern sind dies vor allem wissenschaftliche Studien und die Befunde des Monitorings. Um Erkenntnisse für die Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes zu sammeln, wurden zudem zwei umfangreiche wissenschaftliche Studien extern vergeben. Durch die Evaluation können Rückschlüsse darauf gezogen werden, ob sich das Gesetz bewährt hat und ob inhaltliche Anpassungen der Regelungen vorgenommen werden müssten.
Weitere Informationen
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Meldung des Bundesfamilienministeriums vom 14. Dezember 2018
Hintergrundinformationen zum Gute-KiTa-Gesetz
Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“
Informationen zum Qualitätsentwicklungsprozess