ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“
Interessenbekundung Verbundstellen
Das Interessenbekundungsverfahren startet am 26. Mai 2026. Einreichungen sind dann über das Förderportal Z-EU-S bis zum 22. Juni (23:59 Uhr) möglich: www.foerderportal-zeus.de.
Aktuelle Informationen zur Antragsstellung der Verbundstellen finden Sie hier.
Über das Programm
Im ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ werden Angebote der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung gefördert, die subsidiär zum Regelsystem der Kinderbetreuung Menschen mit jüngeren Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind und keinen Betreuungsplatz im Regelsystem nutzen können, eine Kinderbeaufsichtigung ermöglichen.
Die geförderten Beaufsichtigungsangebote haben sich im vorangegangenen Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ (Laufzeit 2022-2023) als sinnvolle ergänzende Maßnahmen erwiesen, um Eltern die Teilnahme an einem Integrationskurs zu erleichtern, Kindern und Eltern erste Erfahrungen mit institutioneller Kindertagesbetreuung zu vermitteln sowie potentielle Fachkräfte für das Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege zu gewinnen. Weiterhin erleichtern solche Angebote den Übergang der Kinder in das Regelsystem. Dabei wurden die Qualität der Angebote durch die Umsetzung in Anlehnung an die Kriterien der Kindertagespflege gesteigert und zusätzliche potentielle Fachkräfte für den Bereich der frühkindlichen Bildung gewonnen.
Das ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Bundes (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern) gefördert und hat eine Laufzeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027.
Ziel des ESF Plus-Programms ist die Erprobung einer niedrigschwelligen, tätigkeitsbegleitenden Fortbildung für Kinderbeaufsichtigungspersonen. Des Weiteren sollen der Einsatz und die Qualifizierung von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Kinderbeaufsichtigungspersonen gefördert werden. Weiterhin wird die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach DJI (oder vergleichbar) oder Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) soweit noch nicht geschehen, gefördert, um diesen Personen eine Perspektive für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege aufzuzeigen und somit neue potentielle Fachkräfte zu gewinnen.
Die zielgruppenspezifische Fortbildung erfolgt nach Vorhabenstart tätigkeitsbegleitend, um die Theorie unmittelbar in die Praxis transferieren zu können. Sie hat einen Umfang von maximal 80 Unterrichtseinheiten und wird den Teilnehmenden kostenfrei online zur Verfügung gestellt.
Das Einstiegsmodul (Modul 1 mit 40 Unterrichtseinheiten) dient als allgemeiner Einstieg in die Tätigkeit und vermittelt pädagogische Grundlagen im Umgang mit den Kindern. Hierzu gehören unter anderem Themen wie z. B. Jugendhilfesystem, Kinderschutz, Kommunikationstechniken und rechtliche Aspekte. Das Einstiegsmodul ist verpflichtend für Personen, die keine abgeschlossene Qualifizierung in der Kindertagespflege bzw. keinen Abschluss als päd. Fachkraft nachweisen können und muss innerhalb von drei Monaten ab Vorhabenstart absolviert werden.
Das Fokusmodul (Modul 2 mit 40 Unterrichtseinheiten) richtet den Fokus auf die Herausforderungen im Umgang mit Kindern mit Flucht- und Migrationserfahrungen. Hier werden Themen wie Inklusion, Integration und Interkulturalität oder auch der Umgang mit Traumata und Fluchterfahrung aufgegriffen. Das zweite Modul ist verpflichtend für alle Beaufsichtigungspersonen und muss innerhalb von sechs Monaten nach Vorhabenstart begonnen werden.
Innerhalb eines Jahres ab Förderbeginn muss die Kinderbeaufsichtigungsperson, wenn noch nicht vorhanden, eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson mit mind. 160 Unterrichtseinheiten nach DJI (oder vergleichbar) oder QHB beginnen, die grundsätzlich den Erwerb einer Erlaubnis zur Kindertagespflege ermöglicht.
Übersicht zum ESF Plus-Programmaufbau
Ein weiteres Ziel des ESF Plus-Programms „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ ist eine Verstetigung der Kinderbeaufsichtigung in den kommunalen Strukturen, die die berufliche Perspektive der in der Kinderbeaufsichtigung tätigen Personen dauerhaft gewährleistet und den damit geschaffenen Einstieg in das System der Kindertagesbetreuung (langfristig) sichert. Verstetigung wird als nachhaltiger Prozess verstanden, bei dem zentrale Programmelemente dauerhaft in bestehende Strukturen übergehen und langfristig wirken.
Mit den „Verbundstellen IntmiKi Plus“ erhalten Kursträger Unterstützung, um Programmelemente an die Finanzierungsmöglichkeiten vor Ort anzupassen. Die Verbundstellen fungieren als Bindeglied zwischen den Kursträgern, den kommunalen Akteuren, den (über-)örtlichen Behörden sowie anderen zuständigen Stellen und übernehmen die zentrale Rolle der Koordination und Kommunikation zwischen diesen.
Gleichzeitig begleiten die Verbundstellen die Kursträger bei der (Weiter-)Entwicklung von Qualitätsstandards in der Kinderbeaufsichtigung.
Insgesamt sind fünf „Verbundstellen IntmiKi Plus“ jeweils für mindestens zwei Bundesländer bzw. eine Region (je nach Anzahl der Kursträger und deren Kinderbeaufsichtigungspersonen im ESF Plus-Programm) zuständig.
Teilnahme am ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“
Eine Antragstellung als Träger von integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigungsangeboten ist im ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ nicht mehr möglich.
Für die Verbundstellen reichen interessierte Träger in einem zweistufigen Antragsverfahren zunächst eine Interessenbekundung ein. Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die als Dach- oder Fachverband zur fachlichen und interessensbezogenen Vernetzung im Feld der Integration oder Kindertagesbetreuung (insbesondere der Kindertagespflege) fungieren. Die Interessensbekundung erfolgt elektronisch über das Förderportal Z-EU-S.
Weitere Informationen erhalten die Träger unter www.fruehe-chancen.de/intmikiplus oder über die programmbegleitende Servicestelle:
- E-Mail: serviceprotect me ?!integrations-kibeprotect me ?!.de
- Tel: 030-390 634 730 (fachlich-inhaltliche Beratung)
- Tel: 030-544 533 712 (finanz-technische Beratung)
- Tel: 0355 355 486999 (Z-EU-S Service-Hotline)
Die Servicestelle „Integrationskurs mit Kind Plus“ berät zu allen Fragen rund um das ESF Plus Programm:
E-Mail: service@integrations-kibe.de
Telefon:
fachlich-inhaltliche Beratung: 030-390 634 730
finanz-technische Beratung: 030-544 533 712
Telefonische Beratungssprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Die administrative Betreuung des Föderportals Z-EU-S erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS).
Service-Hotline: +49 (0)355 355 486 999
E-Mail: ZEUS@kbs.de
Fax: 0234 97838 80145
Servicezeiten:
Montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Freitags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Hinweis:
Bei allen Anfragen geben Sie bitte folgende Punkte an:
- die Z-EU-S ID (Z4/D1a) Ihrer Organisation
- das ESF Plus-Programm
- Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer usw.)
- die Thematik (Worum geht es?)
- ggf. Screenshots (Bildschirmfotos)
Des Weiteren finden Sie anbei eine Online-Hilfe. Dieses Dokument dient als Skript. Wenn Sie unter folgendem Link das Fragezeichen oben rechts anklicken, finden Sie auch die Vorlage mit den entsprechenden Verlinkungen. Weitere Informationen zum Förderantrag finden sie hier.
FAQs zum ESF Plus-Programms "Integrationskurs mit Kind Plus".
Alle FAQs zum ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ (Stand 20.05.2026) (PDF, 705 KB, nicht barrierefrei)
Informationen zum Förderantrag
Förderrichtlinie für das ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ (PDF, 1,1 MB, barrierefrei)
Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027 (Stand: 16.04.2024) (PDF, 775 KB, barrierefrei)
Räume zur Kinderbeaufsichtigung im Rahmen des ESF Plus - Programms (PDF, 355 KB, nicht barrierefrei)
Vorlage zur Erklärung des (über-)örtlichen Jugendhilfeträgers zur Geeignetheit der Räume (PDF, 398 KB, nicht barrierefrei)
Entwurf der Fördergrundsätze (PDF, 172 KB, nicht barrierefrei)
Themenpapier 1 - Einleitungspapier (PDF, 126 KB, nicht barrierefrei)
Infoblatt zum ESF Plus-Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ (PDF, 351 KB, nicht barrierefrei)
Räume zur Kinderbeaufsichtigung im Rahmen des ESF Plus - Programms (PDF, 144 KB, nicht barrierefrei)
Vorlage zur Erklärung des (über-)örtlichen Jugendhilfeträgers zur Geeignetheit der Räume (PDF, 468 KB, nicht barrierefrei)
Hintergrundinformationen und Handlungsempfehlungen für Jugendämter (PDF, 398 KB, nicht barrierefrei)
Infoblatt: Sorgeberechtigung (PDF, 253 KB, nicht barrierefrei)
Merkblatt für Träger zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (PDF, 528 KB, nicht barrierefrei)