Bericht der Arbeitsgruppe Frühe Bildung: „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“
Mit welchen Standards kann die Kindertagesbetreuung weiterentwickelt werden, damit sich die Qualität der Angebote bundesweit stärker angleicht? Wie können die Arbeitsbedingungen für frühpädagogische Fachkräfte verbessert werden? Wie können Kinder in Kitas und Kindertagespflege gut gefördert und in ihrer Entwicklung begleitet werden? Diesen Fragen widmete sich die Arbeitsgruppe (AG) Frühe Bildung, bestehend aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und den Fachministerien der Länder unter enger Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände, in einem umfangreichen Qualitätsprozess auf Grundlage des Koalitionsvertrags für die 20. Legislaturperiode sowie eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz aus 2022. Begleitet wurde die AG Frühe Bildung dabei durch einen Expertendialog mit Expertinnen und Experten aus Fachpraxis und Wissenschaft.
Mit dem Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ legte die AG Frühe Bildung Empfehlungen für bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung vor, die in einem Qualitätsentwicklungsgesetz geregelt werden sollen.
Vorschläge für bundesweite Standards in drei Qualitätsbereichen und für begleitende Maßnahmen für die Steuerung im System und das Monitoring
Die AG Frühe Bildung entwickelte Vorschläge für bundesweite Standards in den drei Qualitätsbereichen
- Verbesserung der Betreuungsrelation,
- Sprachliche Bildung und Sprachförderung und
- Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote
sowie Vorschläge für begleitende Maßnahmen für die Steuerung im System und das Monitoring. Damit kann der Bericht für Bund, Länder und Kommunen handlungsleitend bei künftigen Reformprozessen auf den unterschiedlichen Ebenen sein.
Verbesserung der Betreuungsrelation
Eine gute Betreuungsrelation ist eine zentrale Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit in der Kindertagesbetreuung. In dem Bericht wurde dieser Qualitätsbereich bewusst weit gefasst, um unterschiedliche Aspekte, die für die Personalsituation in der Kindertagesbetreuung relevant sind, zu berücksichtigen. Daher werden auch Zeitressourcen für die Praxisanleitung, Rahmenbedingungen für die Leitung von Kindertageseinrichtungen sowie die Qualifizierung und Vergütung in der Kindertagespflege in den Blick genommen.
Folgende Vorschläge zu bundesweiten Qualitätsstandards wurden erarbeitet:
Langfristig sollte in jeder Kita ein Ziel-Personal-Kind-Schlüssel von 1:2,9 für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sowie 1:6,52 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt gewährleistet werden. Diese Schlüssel würden eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:4 (Kinder unter drei Jahren) bzw. 1:9 (Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt), 18 Prozent der Arbeitszeit für mittelbare pädagogische Arbeit sowie 20 Prozent Ausfallzeiten ermöglichen. Da die Ziel-Personal-Kind-Schlüssel aufgrund der aktuellen Fachkräftesituation nur stufenweise erreicht werden können, sollte zunächst eine erste Stufe – orientiert am aktuellen bundesweiten Mittelwert (Jahr 2022) – gesetzlich geregelt werden, die fünf Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden sollte: Ziel-Personal-Kind-Schlüssel von 1:4,0 für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sowie von 1:7,8 für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Die Umsetzung weiterer Stufen sollte im Folgenden geprüft werden.
In Kita-Teams sollten langfristig mindestens 85 Prozent des pädagogisch tätigen Personals eine Ausbildung zur*m staatlich anerkannten Erzieher*in, ein einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben. Da diese Qualifikationsquote aufgrund der aktuellen Fachkräftesituation nur stufenweise und langfristig erreicht werden kann, sollte zunächst eine erste Stufe von 72,5 Prozent – orientiert am aktuellen bundesweiten Mittelwert (Jahr 2022) – gesetzlich geregelt werden, die fünf Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden sollte. Die Umsetzung weiterer Stufen sollte im Folgenden geprüft werden.
Dieser Standard sollte im Zusammenhang mit dem Standard „Personal-Kind-Schlüssel Kita“ umgesetzt werden, da beide einerseits von großer Bedeutung für die Qualität frühkindlicher Erziehung, Bildung und Betreuung sind und andererseits diesbezüglich sehr unterschiedliche Ausgangslagen zwischen den Ländern (insbesondere Ost- und Westdeutschland) bestehen. Hierdurch würde ein wichtiger Beitrag zur Konvergenz und zu gleichwertigen Lebensbedingungen im Bundesgebiet geleistet.
In Kita-Teams sollte mindestens eine Person ein einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium abgeschlossen haben. Diese Vorgabe sollte gekoppelt an die letzte Stufe des Standards „Qualifikation Kita-Personal“ sein. Der Standard sollte fünf Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Kitas mit erhöhtem Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen sollten zusätzliche Personalressourcen im Umfang von mindestens 0,25 eines Vollzeitäquivalents (plus variable Stellenanteile ab einer Einrichtungsgröße von 41 Kindern) für Kita-Sozialarbeit erhalten. Der Standard sollte fünf Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Je Auszubildendem oder Quereinsteigendem (pädagogisch Tätige ohne einschlägigen Abschluss) sollte ein Zeitkontingent von mindestens 2 Stunden pro Woche für Praxisanleitung zur Verfügung stehen. Der Standard sollte drei Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
In jeder Kita sollte eine Person tätig sein, die Leitungsaufgaben übernimmt. Der Standard sollte mit Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Für die pädagogische Leitung sollten Zeitressourcen von mindestens 30 Prozent eines Vollzeitäquivalents und für die Verwaltung von mindestens 14 Prozent eines Vollzeitäquivalents zur Verfügung stehen. Der Standard sollte drei Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Kita-Leitungen sollten mindestens über eine abgeschlossene einschlägige Fachschulausbildung, eine spezifische Weiterqualifizierung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Der Standard sollte drei Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Bei der Vergütung von Kindertagespflegepersonen sollten Anzahl, Alter und Förderbedarf der betreuten Kinder, Qualifikation der Kindertagespflegeperson, der Betreuungsumfang sowie Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit im Umfang von 1,5 Stunden pro Kind und Woche sowie Ausfallzeiten berücksichtigt werden. Zu diesen Ausfallzeiten gehören Zeiten für tatsächlich absolvierte Fort- und Weiterbildung im Umfang von bis zu fünf Tagen im Jahr sowie tatsächlich genommener Urlaub im Umfang von 20 Arbeitstagen bei einer fünftägigen Arbeitswoche im Jahr. Der Standard sollte drei Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Kindertagespflegepersonen sollten eine am Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch des DJI orientierte Grundqualifizierung (300 Unterrichtseinheiten + 100 Stunden Selbstlerneinheiten + 80 Stunden praktische Erprobung) absolvieren und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Der Standard sollte drei Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Sprachliche Bildung und Sprachförderung
Gute sprachliche und schriftsprachliche Kompetenzen sind zentral für das Aufwachsen von Kindern, ihre Bildungswege und gesellschaftliche Teilhabe sowie Chancengerechtigkeit. Die im Bericht formulierten Standards setzen daran an, die alltagsintegrierte und an den Förderbedarfen der Kinder ausgerichtete sprachliche Bildung und Sprachförderung sowie die Unterstützungsstrukturen weiter auszubauen und zu verbessern.
Folgende Vorschläge zu bundesweiten Qualitätsstandards wurden erarbeitet:
Alltagsintegrierte sprachliche Bildung und ergänzende Sprachförderung sollten in den Förderungsauftrag von Kitas und Kindertagespflege aufgenommen werden. Der Standard sollte mit Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Bei allen Kindern in Kindertagesbetreuung sollte im vorletzten Jahr vor dem Schuleintritt eine Sprachstandserhebung durchgeführt werden. Der Standard sollte drei Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Kitas mit erhöhtem Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen sollten zusätzliche Personalressourcen im Umfang von mindestens 0,25 eines Vollzeitäquivalents (plus variable Stellenanteile ab einer Einrichtungsgröße von 41 Kindern) für die Unterstützung der sprachlichen Bildung und Sprachförderung erhalten. Der Standard sollte drei Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Ein*e Fachberater*in (1 Vollzeitäquivalent) sollte 20-30 Kitas (je nach Größe der Kitas) betreuen. Der Standard sollte fünf Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Fachberater*innen sollten über ein abgeschlossenes einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Der Standard sollte fünf Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Ein*e Fachberater*in (1 Vollzeitäquivalent) sollte bis zu 40 Kindertagespflegepersonen betreuen. Der Standard sollte fünf Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Fachberater*innen sollten über ein abgeschlossenes einschlägiges (Fach-)Hochschulstudium und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Der Standard sollte fünf Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Pädagogischen Fachkräften und Leitungskräften in Kitas sowie Kindertagespflegepersonen sollte Fort- und Weiterbildung im Umfang von mindestens fünf Tagen pro Jahr ermöglicht werden. Der Standard sollte fünf Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote
Ein bedarfsorientiertes Angebot in der Kindertagesbetreuung kann dazu beitragen, Kindern frühkindliche Bildung und Förderung in einem Umfang zu gewähren, der ihrer Entwicklung und ihren Lebensumständen Rechnung trägt. Auch die Eltern und nicht zuletzt die Gesellschaft insgesamt profitieren, wenn sich Erwerbstätigkeit und Familie durch eine passgenaue Betreuung besser miteinander vereinbaren lassen.
Folgende Vorschläge zu bundesweiten Qualitätsstandards wurden erarbeitet:
Der Förderumfang sollte sich auch bei Kindern ab drei Jahren nach dem individuellen Bedarf richten (analog zum Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren). Der Standard sollte mit Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
In Kitas und Kindertagespflege sollte für Kinder eine vollwertige und abwechslungsreiche Verpflegung, die anerkannten Qualitätsstandards entspricht, bereitgestellt werden. Der Standard sollte drei Jahre nach Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Schließzeiten von Kitas sollten mit den Vertretungen der Eltern abgestimmt werden. Der Standard sollte mit Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Eine rechtzeitige, kontinuierliche und datenbasierte kommunale Bedarfsplanung sollte für ein bedarfsgerechteres Betreuungsangebot sowie eine zielgenauere Identifizierung von Kitas mit besonderen Herausforderungen sorgen. Der Standard sollte mit Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes verbindlich werden.
Steuerung im System und Monitoring
Für die Qualitätsentwicklung ist es entscheidend zu beobachten, welche Entwicklungen sich im System der Kindertagesbetreuung vollziehen und wie diese unterstützt werden können. Das Thema „Steuerung im System und Monitoring“ hat daher eine übergreifende Bedeutung. Im Bericht werden Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Weiterentwicklung der Qualitätsbereiche begleiten sollen:
Das Qualitätsentwicklungsgesetz sollte durch ein Monitoring begleitet werden, das Veränderungen in der Qualität und Teilhabe systematisch beobachtet.
Die Kinder- und Jugendhilfestatistik sollte weiterentwickelt werden, damit passgenauere, bundesweit vergleichbare Daten zur Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen.
Eine kontinuierliche Aktualisierung der Vorausberechnungen der Platz- und Personalbedarfe in der Kindertagesbetreuung sowie der damit einhergehenden Kosten sollten wichtige Informationen für die Planung und Steuerung auf allen Ebenen liefern.
Eine bundesweit repräsentative Studie sollte Daten zur Prozessqualität in Kitas und Kindertagespflege erheben und untersuchen, welche Faktoren diese befördern können.
In den Anlagen zum Bericht werden Umsetzungsaspekte eines Qualitätsentwicklungsgesetzes mit bundesweiten Standards beleuchtet: die zu erwartende Entwicklung der Platz- und Personalbedarfe sowie deren Deckung in den nächsten Jahren, die aus den Handlungszielen resultierenden zusätzlichen Personalbedarfe und damit verbundenen Kosten, die mögliche rechtliche Ausgestaltung der Handlungsziele sowie Vorschläge für ein gestuftes zeitliches Vorgehen.
Begleitend zum Bericht verabschiedeten die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes einen „Letter of Intent“, mit dem sie bekräftigen, den gemeinsam begonnenen Prozess zur Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege weiterzuführen und eine stärkere Konvergenz anzustreben.
Der Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern
Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, in einem gemeinsamen Prozess die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Anschließend wurde die AG Frühe Bildung erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Diese wurden 2016 im Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ aufbereitet. Der Zwischenbericht bildete eine Grundlage für das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ (KiQuTG; als Teil des „Gute-KiTa-Gesetzes“). Mit dem „Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (KiTa-Qualitätsgesetz) wurde die Finanzierung für das KiQuTG über das Jahr 2022 hinaus bis Ende 2024 fortgesetzt und das Gesetz inhaltlich weiterentwickelt. Mit dem „Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ erfolgt die Fortführung und Weiterentwicklung für die Jahre 2025 und 2026. Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern im Zeitraum 2023-2026 insgesamt rund 8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Bericht
Online-Anhang zum Bericht
- Ergebnisdokumentation des Workshops mit dem Expertendialog zur Erarbeitung eines Qualitätsentwicklungsgesetzes mit bundesweiten Standards am 17. April 2023
- Expertise „Bundesweite Standards zur Betreuungsrelation in der Kindertagesbetreuung“ von Prof. Dr. Petra Strehmel und Prof. Dr. Susanne Viernickel
- Expertise „Bundesweite Standards in der sprachlichen Bildung in der Kindertagesbetreuung“ von Yvonne Anders, Katrin Wolf und Charlotte Enß
- Expertise „Bundesweite Standards für bedarfsgerechte Angebote, insbesondere Ganztagsangebote, in der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum Schuleintritt“ des Bundesinsitituts für Bevölkerungsforschung
- 1. Teilgutachten des Rechtsgtuachtens „Regelungskompetenzen und -möglichkeiten des Bundes für bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung“ von Prof. Dr. Johannes Münder und Prof. Dr. Michael Wrase
- 2. Teilgutachten des Rechtsgtuachtens „Regelungskompetenzen und -möglichkeiten des Bundes für bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung“ von Prof. Dr. Johannes Münder und Prof. Dr. Michael Wrase