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Was verändert sich ab 2009?
In der Ausbauphase wird das Angebot an Betreuungsplätzen schrittweise bedarfsgerecht erweitert. Sie beginnt mit dem Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes am 1. Januar 2009 und endet mit der Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr am 1. August 2013. In dieser Phase gelten erweiterte, objektiv-rechtliche Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren: Profitieren werden insbesondere Kinder, die eine Betreuung für ihre persönliche Entwicklung besonders brauchen. Zudem sollen nicht nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz bekommen, sondern auch schon diejenigen, die Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für Alleinerziehende, die oft erst einen Arbeitsplatz finden, wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben, weg.
Das Kinderförderungsgesetz regelt erstmalig auch die leistungsgerechte Vergütung der Tagespflegepersonen.
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