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Warum gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen der Betreuung von Kindern von unter 3 Jahren und älteren Kindern?
Ab dem 3. Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Nicht zuletzt deshalb besteht für Kinder zwischen drei und sechs Jahren bundesweit ein gutes Betreuungsangebot. Für Kinder unter drei Jahren steht bislang für 15,5 Prozent (jedes siebte Kind) ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Bis zum Jahr 2013 soll bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind ein Betreuungsangebot bestehen, um Kinder früher ergänzend zur Bildung in der Familie zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Eltern zu schaffen.
Ab 2013 wird es auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch geben.
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