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Was ist das Ziel?
Gute Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten Lebensjahren stehen ganz oben auf der politischen Agenda. Das ist gut und richtig für unsere Kinder und ihre Familien, aber auch für die Zukunft der Gesellschaft. Dessen sind sich alle Beteiligten bewusst: Nur neun Monate nach Anstoß der Betreuungsdebatte verständigten sich Bund, Länder und Kommunen auf das gemeinsame Ziel, bis zum Jahr 2013 für bundesweit durchschnittlich rund 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot aufzubauen.
Das Kinderförderungsgesetz (KiföG), das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, ist der entscheidende Schritt hin zu einem
bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Angebot der Betreuung für Kinder unter drei Jahren.
Folgende wichtige Regelungen enthält das Kinderförderungsgesetz:
Zu den Regelungen des KiföG
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