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Ist unser Kind im Falle eines Unfalls während der Kinderbetreuung versichert?
Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Bei einem Unfall wenden Sie sich bitte an Ihren Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. an die Unfallkasse Ihres Landes oder setzen Sie sich mit der örtlichen Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle in Verbindung. Bei einer nicht öffentlich geförderten Kindertagespflege besteht für Ihr Kind kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Sie können aber eine private Unfallversicherung abschließen. Sie müssen dabei selbst handeln, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, denn die Tagespflegeperson muss keine Unfallversicherung für Ihr Kind abschließen.
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