Inhaltsbereich
Unterbereich:
Hat mein Kind einen Anspruch auf Betreuung in einer Einrichtung oder eine Tagespflege?
Seit 1996 besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Vom 1. August 2013 an sieht das
Kinderförderungsgesetz vor, dass ein Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für alle Kinder schon ab dem ersten Lebensjahr besteht. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Ihre Frage zu ...
wählen Sie ein Thema aus:
Stellenbörse Schwerpunkt-Kitas
für qualifizierte Fachkräfte und Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration, die auf der Suche nach geeigneter Verstärkung sind
Thema des Monats
Erfahrungen aus zwei Jahren "Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration"
