Inhaltsbereich
Unterbereich:
A-Z Kinderbetreuung - Buchstabe: R
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
Seit 1996 besteht ein Rechtsanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Das
Kinderförderungsgesetz, das am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, sieht ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für alle Kinder schon ab dem ersten Lebensjahr vor.
Rentenversicherung
Eine selbständig tätige Tagespflegeperson ist für die Altersvorsorge selbst verantwortlich. Wenn die Einkünfte aus der Kindertagespflegetätigkeit nach Abzug der
Betriebsausgabenpauschale(n) 450,- Euro monatlich überschreiten, sind Tagesmütter und Tagesväter i. d. R. rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Hier wird ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte der angemessenen Beiträge vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) erstattet. Der Jugendhilfeträger steht bei allen Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Tagespflegepersonen führt dazu, dass sie hinsichtlich der Wahl ihrer Altersvorsorge eingeschränkt sind. Werden sie rentenversicherungspflichtig, müssen sie alle weiteren Vorsorgemaßnahmen zu hundert Prozent selbst finanzieren. Die hälftigen Beiträge einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge werden somit vom Jugendhilfeträger nicht erstattet.
Ihre Frage zu ...
wählen Sie ein Thema aus:
Stellenbörse Schwerpunkt-Kitas
für qualifizierte Fachkräfte und Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration, die auf der Suche nach geeigneter Verstärkung sind
Thema des Monats
Erfahrungen aus zwei Jahren "Offensive Frühe Chancen: Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration"
